Eine der Stärken unserer Innungsmitglieder ist die Pflege und Reinigung, sowie die Modernisierung, Wartung und Reparatur von Altanlagen.
Dabei werden die veralteten Kachelöfen und Warmluft-Heizungen modernisiert, restauriert, repariert, oder
mit hochmodernen Heizeinsätzen nachgerüstet. Darüberhinaus sind viele unserer Meisterbetriebe noch in der Lage alte Öl- und Gas-Kachelofenheizeinsätze zu warten und zu reparieren.
Man kann bei einer Modernisierung frei wählen, ob man auf eine neue Energiequelle umsteigen möchte, oder
ob der bisherige Brennstoff weiterverwendet wird. Man kann wählen zwischen Holz, Kohle, Holzpellet, Öl,
Gas oder Strom.
Rund 14 Millionen bestehender Kachelöfen, Heizkamine und Kaminöfen spenden in deutschen Haushalten
angenehm wohlige Wärme. Damit das auch in Zukunft so bleibt, müssen alle neu errichteten Feuerstätten
seit dem 22.03.2010 die BImSchV (Bundes-Imissionsschutzverordnung) erfüllen.
Für bestehende Altanlagen gilt folgende Regelung:
- Feuerstätten, die vor dem 31.12.1974 aufgestellt wurden, oder deren Alter nicht nachgewiesen werden kann,
dürfen seit dem 01.01.2015 nicht mehr betrieben werden.
- Feuerstätten, die vor dem 31.12.1984 aufgestellt wurden, können bis zum 31.12.2017 betrieben werden.
- Feuerstätten, die vor dem 31.12.1994 aufgestellt wurden, können bis zum 31.12.2020 betrieben werden.
- Feuerstätten, die nach dem 01.01.1995 aufgestellt wurden, können bis zum 31.12.2024 betrieben werden.
Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist dann ein Nachweis darüber erforderlich, dass die Feuerstätte die Grenz- werte für Feinstaub (150 mg/m3) und Kohlenmonoxid (CO, 4 g/m3) einhält, um weiterhin Bestandsschutz
zu genießen.
Als Nachweis für die Einhaltung der Grenzwerte dient eine Herstellerbescheinigung, die der Ofenbesitzer
direkt beim Hersteller oder bei seinem Ofensetzer-Meisterbetrieb erhält.
Sollte eine derartige Bescheinigung nicht zu beschaffen sein (bei älteren Modellen liegen meist keine Staubmesswerte vor), bleibt bis zum Ablauf der jeweiligen Fristen Zeit, um eine Feinstaub-Messung
vom
Schornsteinfeger durchführen zu lassen.
Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Werte eingehalten, darf die Anlage weiterhin betrieben werden.
Werden die Werte nicht eingehalten, bleiben zwei Möglichkeiten:
- Nachrüstung eines zugelassenen Feinstaubfilters in den Schornstein oder in die Feuerstätte. Das
sind
elektrostatisch aufgeladene Filter, die Strom benötigen und durch die elektrostatische Aufladung die
Staubpartikel aus dem Rauchgas filtern. Das funktioniert in der Praxis aber nur so lange der Filter sauber ist.
D.h regelmäßige Wartung des Filter ist unerlässlich.
- oder besser gleich der Austausch des Heizeinsatzes oder Ofens, was viel mehr Sinn macht, denn für einen
geringen Aufpreis bekommen Sie von Ihrem Ofenbauermeister eine neue Feuerstätte, welche die
Emissionsgrenzwerte erfüllt, viel weniger Holz braucht, einen besseren Wirkungsgrad und in vielen Fällen
auch eine höhere Heizleistung hat.
Darüberhinaus gibt es Austausch-Heizeinsätze , welche sogar an die bestehende Zentral-Heizung angschlossen werden können, sodaß Sie beim Verfeuern von Holz ständig Ihr komplettes Haus mit Heiz- und
Warmwasser versorgen können !
Alle neuen Feuerstätten, die in den letzten Jahren über den Fach-
handel verkauft wurden, erfüllen bereits die Feinstaubverordnung
und dürfen auch über das Jahr 2024 hinweg betrieben werden.
Schonen Sie Ihre Umwelt und Ihren Geldbeutel- Modernisieren lohnt und rechnet sich !