Was ist eine Innung ?

 

Eine Innung ist die fachliche Interessenvertretung von Personen, die in einer Berufsgruppe des Handwerks tätig sind.

Sie ist auf lokaler bzw. regionaler Ebene organisiert. Meist für einen Landkreis, Regierungsbezirk oder Bundesland.

In ihr schließen sich selbstständige Handwerker des gleichen Berufes zusammen, um ihre gemeinsamen beruflichen Interessen zu fördern. Innungen sind die Nachfolger der früheren Zünfte.

 

Die Mitgliedschaft in einer Innung ist freiwillig, dagegen ist die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer für selbstständige Handwerker obligatorisch. Dies nennt man den Eintrag in die Handwerksrolle. In Deutschland gibt es gegenwärtig etwa

2500 eingetragene Ofen- und Luftheizungsbauer.

 

Die Rechtsform der Innungen ist die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie stehen unter der Rechtsaufsicht der

jeweiligen Handwerkskammern.

 

Die Innungen innerhalb eines von der zuständigen Handwerkskammer zugelassenen Bereiches bilden die Kreishandwerkerschaft. Diejenigen Innungen, welche keine eigene Geschäftsstelle einrichten, können die Geschäftsführung an die jeweils zuständige Kreishandwerkerschaft übertragen.

 

Vorstandsvorsitzender der Innung ist der Obermeister, dessen Stellvertreter der stv. Obermeister. Eine weitere wichtige Funktion in der Innung sowie deren Vorstand bekleidet der Beauftragte für Bildung (früher Lehrlingswart). Er fungiert problemlösend als Bindeglied zwischen den Lehrlingen/Auszubildenden und den ausbildenden Betrieben eines Gewerkes.

 

Eine Innung bildet zahlreiche Ausschüsse, wie z. B. den Gesellenprüfungsausschuss, der das gesamte Gesellenprüfungs- wesen im jeweiligen Innungsbereich regelt, oder etwa den Berufsbildungsausschuss, der die Politik in Bildungsfragen

eines bestimmten Gewerkes im Wesentlichen mitbestimmt. Ferner gibt es einen Fachbeirat, der für alle fachlichen Fragen

als kompetente Anlaufstelle dienen soll, einen Wirtschaftsausschuss und diverse (Streit-)Schlichtungsausschüsse.

 

Die Innungen eines oder mehrerer Bundesländer und eines Handwerks können sich zu Landesinnungsverbänden zusammenschließen; an ihrer Spitze steht der Landesinnungsmeister. Diese Verbände sind juristische Personen des Privatrechts und haben meist die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Dachorganisationen der Innungen auf Bundesebene sind die Bundesinnungsverbände bzw. Zentralfachverbände, die sich durch Zusammenschluss von Innungen und möglicherweise bestehenden Landesinnungverbänden bilden können.

 

Der Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) als Zusammenschluss der Zentralfachverbände wiederum ist der bundesweite Arbeitgeberverband des Handwerks in Deutschland.

 

 

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